Erwägungsgrund 3 32017D1331
Per Beschluss (EU) 2015/435 haben das Europäische Parlament und der Rat den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um 2014 zusätzliche Mittel für Zahlungen bereitzustellen, die im Zeitraum 2018-2020 aufgerechnet werden sollen.