Erwägungsgrund 4 32017D1331
Nach der mittelfristigen Zahlungsvorausschätzung, die die Kommission im Zuge der Halbzeitüberprüfung des MFR vorgenommen hat, ist mit einem steigenden Druck auf die jährlichen Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2018 bis 2020 zu rechnen.