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In Anbetracht der in der Union geltenden Gewaltenteilung ist es dem Rat nicht möglich, Weisungen oder Empfehlungen an den Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) in Bezug auf dessen justizielle Tätigkeiten zu richten. Daher können die im Entscheidungsentwurf VI/8f enthaltenen Empfehlungen, die sich auf den Gerichtshof und auf seine Rechtsprechung beziehen, nicht akzeptiert werden.
Im Einklang mit Artikel 263 AEUV kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses oder, in Fällen, in denen…
Im Einklang mit Artikel 263 AEUV kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen einen Beschluss des Beschwerdeausschusses oder, in Fällen, in denen…
Die Beschlüsse des Ausschusses sollten keine Rechte oder Pflichten begründen, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend…
Dieser Beschluss sollte nicht für Dokumente gelten, deren Weiterverwendung der Rat nicht gestatten kann, weil sie geistiges Eigentum Dritter sind oder…
Wie aus dem Bericht hervorgeht, den der Gerichtshof dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 14. Dezember 2017 vorgelegt hat, ist der…
Diese Richtlinie sollte nur für Strafverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) gelten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.