Erwägungsgrund 10 32018D0881BESCHLUSS (EU) 2018/881 DES RATES vom 18. Juni 2018 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union, den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in der Sache ACCC/C/2008/32 Rechnung zu tragen und gegebenenfalls, in Anbetracht der Ergebnisse der Untersuchung, einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 zu unterbreiten
Die Union unterstützt weiterhin in vollem Umfang die wichtigen Ziele des Übereinkommens von Aarhus —
Erwägungsgrund 7 32017D1346Die Union sollte nach Mitteln und Wegen suchen, wie das Übereinkommen von Aarhus im Einklang mit den fundamentalen Grundsätzen der Rechtsordnung der Union und…
Erwägungsgrund 10 32017D1346Die Union sollte den Standpunkt festlegen, der auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus hinsichtlich des Entscheidungsentwurfs…
Erwägungsgrund 2 32017D1346Die Union kam den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Aarhus im Hinblick auf ihre Organe und Einrichtungen insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr.…
Erwägungsgrund 2 32018D0881BESCHLUSS (EU) 2018/881 DES RATES vom 18. Juni 2018 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Untersuchung der Möglichkeiten der Union, den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in der Sache ACCC/C/2008/32 Rechnung zu tragen und gegebenenfalls, in Anbetracht der Ergebnisse der Untersuchung, einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 zu unterbreiten
Die Union ist den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Aarhus im Hinblick auf ihre Einrichtungen und Organe insbesondere mit der Verordnung (EG) Nr.…
Art. 1 Abs. 2 32019D1298BESCHLUSS (GASP) 2019/1298 DES RATES vom 31. Juli 2019 zur Unterstützung des Dialogs und der Zusammenarbeit Afrika-China-Europa zur Verhinderung der Umlenkung von Waffen und Munition in Afrika
Gemäß Absatz 1 unterstützt die Union daher folgende Ziele: