Beschluss (EU) 2017/1364 des Rates vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Republik Moldau zur Änderung des Anhangs XXVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits zu vertretenden Standpunkt
In Anhang XXVI dieses Abkommens ist festgelegt, dass die Annäherung an die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates von der Republik Moldau binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchgeführt wird.
Erwägungsgrund 3 32017D1364
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