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In Anhang XXVI dieses Abkommens ist festgelegt, dass die Annäherung an die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates von der Republik Moldau binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchgeführt wird.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2018. Anhang III…
In Anhang XXVI dieses Abkommens ist festgelegt, dass die Annäherung an die Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates von der Republik Moldau…
Änderungen der Anhänge, die erforderlich sind, um Änderungen des Anhangs oder der Anlagen des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Unbeschadet des Artikels 11 der Verordnung…
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anhang III der vorliegenden Verordnung gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.