Erwägungsgrund 5 32017D1364In der Sitzung des Zoll-Unterausschusses EU-Republik Moldau am 6. Oktober 2016 wurde festgestellt, dass Anhang XXVI des Abkommens entsprechend geändert werden…
Art. 1 32019D2245BESCHLUSS (EU) 2019/2245 DES RATES vom 19. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, hinsichtlich der Aktualisierung des Anhangs XV (Abbau der Zölle) des Abkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hinsichtlich der Aktualisierung des Anhangs XV des Abkommens zu…
Erwägungsgrund 8 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU — Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der…
Erwägungsgrund 5 32013D0206BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2013/206/EU)
Anhang XXI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 8 32016D1876BESCHLUSS (EU) 2016/1876 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertreten ist
Nach Artikel 436 Absatz 3 des Abkommens ist der Assoziationsrat EU–Republik Moldau befugt, die Anhänge des Abkommens zu aktualisieren oder zu ändern. Der…
Erwägungsgrund 2 32016D0203BESCHLUSS (EU) 2016/203 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Statistiken zu Gesundheitsausgaben)
Anhang XXI des EWR-Abkommens sollte daher entsprechend geändert werden —