Erwägungsgrund 3 32017D0011BESCHLUSS (EU) 2017/11 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Die Kommission hat dem Rat vor der Tagung des gemischten Ausschusses ein vorbereitendes Dokument übermittelt, in dem die Einzelheiten des vorgesehenen…
Erwägungsgrund 3 32016D0547BESCHLUSS (EU) 2016/547 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Die Kommission hat dem Rat vor der betreffenden Sitzung des Gemischten Ausschusses ein vorbereitendes Dokument übermittelt, in dem die Einzelheiten des…
Erwägungsgrund 4 32018D0393BESCHLUSS (EU) 2018/393 DER KOMMISSION vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko
Die Kommission hat dem Rat unmittelbar nach der betreffenden Sitzung des Gemischten Ausschusses ein Dokument übermittelt, in dem die Einzelheiten des geplanten…
Erwägungsgrund 4 32013D0455BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über die Anwendung bestimmter Rechtsakte der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Fürstentums Monaco eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkts (2013/455/EU)
Der von der Union im Gemischten Ausschuss vertretene Standpunkt sollte auf dem beigefügten Entwurf eine Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 4 32017D0011BESCHLUSS (EU) 2017/11 DER KOMMISSION vom 5. Januar 2017 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko
Der vorgesehene Standpunkt der Union wurde vom Rat gemäß Nummer 3 des Anhangs des Beschlusses 2013/785/EU genehmigt.
Erwägungsgrund 4 32017D2431BESCHLUSS (EU) 2017/2431 DES RATES vom 11. Dezember 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Islamischen Republik Afghanistan andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Einsetzung von zwei Facharbeitsgruppen zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Gemischten Ausschuss zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und zur Einsetzung…