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Eine außerordentliche Beratung im Gemischten Ausschuss aus Vertretern der Europäischen Union und der mauretanischen Behörden fand in Form eines Briefwechsels vom 10. März bzw. 3. April 2017 statt; darin haben sich die Vertragsparteien auf eine Änderung des Protokolls verständigt, durch die der Zeitraum, in dem der Restbetrag aufgebraucht sein muss, neu festgesetzt wird.
Auszug aus dem Briefwechsel zwischen den Mitgliedern des nach Artikel 10 des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der…
Per Beschluss (EU) 2015/435 haben das Europäische Parlament und der Rat den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben in Anspruch genommen, um 2014 zusätzliche…
Die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien…
Am 23. März 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/446 angenommen, mit dem das Mandat der EUTM Mali angepasst und bis zum 18. Mai 2018 verlängert und ein…
Die beiden Vertragsparteien haben beschlossen, das derzeitige Protokoll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1439/2001 des Rates mit einem Abkommen in Form eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.