Erwägungsgrund 2 32021D0351
Die Sitzung der Parteien ist das Entscheidungsgremium im Rahmen des Übereinkommens und ist befugt, für die Parteien verbindliche Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) zu erlassen. Sie tritt alle zwei Jahre oder öfter zusammen, wenn sie dies beschließt.