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Bevor die Behörde über die Löschung einer Partei oder Stiftung aus dem Register entscheidet, konsultiert sie einen Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten, der innerhalb von zwei Monaten eine Stellungnahme abzugeben hat.
Hat das Bundesministerium der Finanzen berechtigte Einwände hinsichtlich der Unabhängigkeit einer unabhängigen Person, so teilt es dies der Europäischen…
Die Behörde hat Personen nach § 86c Absatz 1 Satz 2 mindestens einen Monat vor der Entscheidung über die Zulegung oder Zusammenlegung anzuhören und auf die…
Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines…
Jede zuständige Behörde eines betroffenen Mitgliedstaats kann verlangen, dass eine unabhängige Person, die gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 benannt worden ist, oder…
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission unverzüglich über jede Änderung der Liste der unabhängigen Personen. Jeder Mitgliedstaat richtet Verfahren für…
Die Kommission legt dem in Artikel 35 genannten Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Stellungnahme der Behörde einen Entwurf für eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.