Erwägungsgrund 1 32017D1435
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 27. Juni 2014 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2016 in Kraft.