Beschluss (EU) 2017/1435 des Rates vom 17. Juli 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Republik Moldau zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben sich auf eine Assoziierungsagenda geeinigt, um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern. Die Assoziierungsagenda wird von dem mit dem Assoziierungsabkommen eingesetzten Assoziationsrat angenommen.
Erwägungsgrund 4 32017D1435
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