Erwägungsgrund 4 32017D2422BESCHLUSS (EU) 2017/2422 DES RATES vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien
Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, durch die die Umsetzung des Abkommens vorbereitet und erleichtert wird. Die Assoziierungsagenda…
Erwägungsgrund 3 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben eine Assoziierungsagenda vereinbart, um eine Liste von Prioritäten für gemeinsame Arbeiten auf Sektorbasis zu erstellen, durch die…
Erwägungsgrund 3 32017D1435Um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien vereinbart, eine Assoziierungsagenda festzulegen, um eine Liste von Prioritäten für…
Erwägungsgrund 3 32017D2422BESCHLUSS (EU) 2017/2422 DES RATES vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien
Um die Umsetzung des Abkommens zu erleichtern, haben die Vertragsparteien vereinbart, eine Assoziierungsagenda festzulegen, um eine Liste von Prioritäten für…
Erwägungsgrund 4 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Die Vertragsparteien haben sich auf den Text der Assoziierungsagenda geeinigt, die darauf abzielt, durch die Schaffung eines praktischen Rahmens zur…
Erwägungsgrund 4 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Mit Artikel 4 des Abkommens wird ein Assoziationsrat eingesetzt, der unter anderem die Verwirklichung der Ziele des Abkommens beaufsichtigt und dessen…