Art. 1 32017D1435Der im Namen der Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Erwägungsgrund 6 32017D1364BESCHLUSS (EU) 2017/1364 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat EU-Republik Moldau zur Änderung des Anhangs XXVI des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat EU-Republik Moldau (im Folgenden „Assoziazionsrat“) zu vertretender Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf…
Erwägungsgrund 5 32017D2422BESCHLUSS (EU) 2017/2422 DES RATES vom 6. November 2017 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien
Der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Assoziierungsagenda EU-Georgien muss vom Rat angenommen werden —
Erwägungsgrund 4 32015D1420BESCHLUSS (EU) 2015/1420 DES RATES vom 16. März 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Annahme einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine zu vertretenden Standpunkt
Der im Namen der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt zur Verabschiedung einer Empfehlung für die Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Ukraine…
Erwägungsgrund 5 32017D2425BESCHLUSS (EU) 2017/2425 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingerichtet wurde, zu dem umfassenden Fahrplan zu vertreten ist, den die Republik Moldau zu der Umsetzung des Abkommens im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens vorgelegt hat
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der von der…
Art. 1 Abs. 1 32015D2443BESCHLUSS (EU) 2015/2443 DES RATES vom 11. Dezember 2015 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf Titel V des Assoziierungsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt, der von der Union in dem mit Artikel 434 des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und…