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Da die Rechtsprechung des Gerichtshofs den abschließenden Charakter des in oder mittels der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geschaffenen harmonisierten Systems bestätigt, bedeutet die Unwirksamkeit von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 von EN 14904:2006 jedoch nicht, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Freisetzung anderer gefährlicher Stoffe als Formaldehyd oder Pentachlorphenol (PCP) nationale Bestimmungen für die Bewertung der Leistung in Bezug auf das Wesentliche Merkmal betreffend gefährliche Stoffe einführen könnten.
Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den abschließenden Charakter des harmonisierten Systems bestätigt, das in der beziehungsweise durch die…
Am 21. August 2015 legte Deutschland formale Einwände gegen die harmonisierte Norm EN 14904:2006 ein. Diese formalen Einwände waren auf Anmerkung 1 des Anhangs…
Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Verfahren für die Bewertung der Leistung der betroffenen Bauprodukte in Bezug auf das Wesentliche…
Daher forderte Deutschland, den Verweis auf diese Norm zu entfernen oder alternativ durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus ihrem…
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sollen harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung der von ihnen…
Auf der Grundlage des Inhalts von EN 14904:2006 und der von Deutschland, den anderen Mitgliedstaaten, dem CEN und der Industrie vorgelegten Informationen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.