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Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Verfahren für die Bewertung der Leistung der betroffenen Bauprodukte in Bezug auf das Wesentliche Merkmal betreffend gefährliche Stoffe, sofern es sich um andere gefährliche Stoffe als Formaldehyd oder Pentachlorphenol (PCP) handelt. In der Tat sind laut Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 dieser Norm zusätzliche Anforderungen in Bezug auf gefährliche Stoffe — einschließlich nationaler Rechtsvorschriften — an die Produkte im Geltungsbereich dieser Norm möglich, die gegebenenfalls allesamt zu erfüllen sind. Deutschland hob hervor, dass die einzigen spezifischen Bestimmungen dieser Norm, die sich auf gefährliche Stoffe beziehen (5.5 und 5.6) Formaldehyd und Pentachlorphenol (PCP) beträfen.
Am 21. August 2015 legte Deutschland formale Einwände gegen die harmonisierte Norm EN 14904:2006 ein. Diese formalen Einwände waren auf Anmerkung 1 des Anhangs…
Deutschland zufolge enthält die Norm keine harmonisierten Methoden zur Bewertung der Leistung der betreffenden Bauprodukte in Bezug auf ein Wesentliches…
Da die Rechtsprechung des Gerichtshofs den abschließenden Charakter des in oder mittels der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 geschaffenen harmonisierten Systems…
Daher forderte Deutschland, den Verweis auf diese Norm zu entfernen oder alternativ durch den Ausschluss von Anmerkung 1 des Anhangs ZA.1 aus ihrem…
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sollen harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien für die Bewertung der Leistung der von ihnen…
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 enthalten harmonisierte Normen die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung der unter sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.