Art. 2 32017D0013BESCHLUSS (EU) 2017/1359 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18 Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/13)
Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2017 in Kraft.
Art. 2 32017D0004BESCHLUSS (EU) 2017/103 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/4)
Dieser Beschluss tritt am 13. Januar 2017 in Kraft.
Art. 3 32015D0017BESCHLUSS (EU) 2015/727 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 10. April 2015 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für den ersten Gebührenzeitraum und für 2015 (EZB/2015/17)
Dieser Beschluss tritt am 29. April 2015 in Kraft.
Art. 15 32015D0970BESCHLUSS (GASP) 2015/970 DES RATES vom 22. Juni 2015 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2015.
Art. 3 32015D0021BESCHLUSS (EU) 2015/839 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 27. April 2015 zur Bestimmung der Kreditinstitute, die einer umfassenden Bewertung unterliegen (EZB/2015/21)
Dieser Beschluss tritt am 6. Mai 2015 in Kraft.