Art. 2 32017D0015BESCHLUSS (EU) 2017/1361 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2017/15)
Dieser Beschluss tritt am 21. Juli 2017 in Kraft.
Art. 2 32017D0004BESCHLUSS (EU) 2017/103 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2016/948 zur Umsetzung des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (EZB/2017/4)
Dieser Beschluss tritt am 13. Januar 2017 in Kraft.
Art. 14 32013D0307BESCHLUSS 2013/307/GASP DES RATES vom 24. Juni 2013 zur Änderung und Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den südlichen Mittelmeerraum
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2013.
Art. 2 32014D0032BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. Juli 2014 zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2013/22 über temporäre Maßnahmen hinsichtlich der Notenbankfähigkeit der von der Republik Zypern begebenen oder in vollem Umfang garantierten marktfähigen Schuldtitel und des Beschlusses EZB/2013/36 über zusätzliche zeitlich befristete Maßnahmen hinsichtlich der Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems und der Notenbankfähigkeit von Sicherheiten (EZB/2014/32) (2014/527/EU)
Dieser Beschluss tritt am 9. Juli 2014 in Kraft.
Art. 2 32017D0126BESCHLUSS (EU) 2017/126 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2013/448/EU in Bezug auf die Festlegung eines einheitlichen sektorübergreifenden Korrekturfaktors gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am 1. März 2017 in Kraft.