Erwägungsgrund 3 32017D0015
Der EZB-Rat hat am 22. März 2017 beschlossen, eine weitere Präzisierung der für Asset-Backed Securities (ABS), die von Abwicklungsgesellschaften begeben wurden, geltenden Regelungen vorzunehmen, damit sichergestellt ist, dass sie im Rahmen der Geldpolitik des Eurosystems beim APP einheitlich behandelt werden.