Erwägungsgrund 37 32017L2398RICHTLINIE (EU) 2017/2398 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32007D0741BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. November 2007 zur Änderung des Beschlusses 2007/102/EG über die Annahme des Arbeitsplans 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/741/EG)
Der Beschluss 2007/102/EG der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32010D0237BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. April 2010 zur Änderung des Beschlusses 2009/379/EG zur Festsetzung der Beträge, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 378/2007, (EG) Nr. 479/2008 und (EG) Nr. 73/2009 des Rates dem ELER zur Verfügung gestellt werden, und der für Ausgaben des EGFL verfügbaren Beträge (2010/237/EU)
Der Beschluss 2009/379/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32017D0015BESCHLUSS (EU) 2017/1361 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 18. Mai 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/5 über die Umsetzung des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (EZB/2017/15)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2015/5 (EZB/2014/45) entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 17 32009L0123RICHTLINIE 2009/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2005/35/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32006D0447BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2006 zur Änderung des Beschlusses 2005/436/EG hinsichtlich des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2076) (2006/447/EG)
Der Beschluss 2005/436/EG ist daher entsprechend zu ändern.