Erwägungsgrund 7 32017D1512
Ferner ist in der Resolution 2270 (2016) vorgesehen, dass die Bestimmungen über das Einfrieren von Vermögenswerten in Bezug auf Einrichtungen der Regierung der DVRK oder der Arbeiterpartei Koreas sowie in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen nicht für Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen gelten, die zur Wahrnehmung der Tätigkeit der Vertretungen der DVRK bei den VN und anderen Sonderorganisationen erforderlich sind.