Erwägungsgrund 2 32017D0153
Die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP gelten bis zum 31. Januar 2017. Nach einer Überprüfung des genannten Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2018 verlängert werden. Darüber hinaus sollten die Angaben zu zwei in der Liste aufgeführten Personen aktualisiert werden.