Erwägungsgrund 7 32017D1757BESCHLUSS (EU) 2017/1757 DES RATES vom 17. Juli 2017 zur Annahme — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Die Union hat bereits Instrumente in Bereichen angenommen, die Gegenstand der Änderung sind — unter anderem die Richtlinien 2001/81/EG , (EU) 2016/2284 ,…
Erwägungsgrund 7 32016D0769BESCHLUSS (EU) 2016/769 DES RATES vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe
Die Union hat bereits Rechtsinstrumente in Bereichen, die durch die Änderungen des Protokolls erfasst sind, angenommen, einschließlich der Verordnung (EG) Nr.…
Erwägungsgrund 7 32016D0768BESCHLUSS (EU) 2016/768 DES RATES vom 21. April 2016 zur Annahme der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
Die Union hat bereits Instrumente in Bereichen, die Gegenstand der Änderungen des Protokolls sind — unter anderem die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen…
Erwägungsgrund 2 32015D0627BESCHLUSS (EU) 2015/627 DES RATES vom 20. April 2015 über den im Namen der Europäischen Union auf der siebten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 2 32017D0758BESCHLUSS (EU) 2017/758 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung der Anlagen A, B und C zu vertretenden Standpunkt
Die Union hat die Verpflichtungen des Übereinkommens mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt.
Erwägungsgrund 17 32015R0523VERORDNUNG (EU) 2015/523 DES RATES vom 25. März 2015 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 43/2014 und (EU) 2015/104 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
Die Verordnung (EU) Nr. 43/2014 des Rates sollte daher entsprechend geändert werden.