Erwägungsgrund 2 32017D1546
Die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurden am 5. März 2015 erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen ist Ausdruck sowohl der engen historischen Beziehungen und der immer engeren Bindungen zwischen den Vertragsparteien als auch ihres Wunsches, die Beziehungen in ehrgeiziger und innovativer Weise zu vertiefen und zu erweitern.