Beschluss (EU) 2017/1567 des Rates vom 8. Juni 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und der Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Am 14. September 2012 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit Usbekistan über die Anpassung des Abkommens aufzunehmen. Die Verhandlungen über ein Protokoll zu dem Abkommen (im Folgenden „Protokoll“) wurden durch den Austausch von Verbalnoten erfolgreich abgeschlossen.
Erwägungsgrund 2 32017D1567
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