Beschluss (EU) 2017/1567 des Rates vom 8. Juni 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union und der Mitgliedstaaten — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Das Protokoll sollte daher im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet werden und ab dem Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union bis zum Abschluss der für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden, um die wirksame Anwendung des Protokolls sicherzustellen —
Erwägungsgrund 4 32017D1567
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