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Am 16. November 2016 stellte Italien einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens, das am 24. August 2016 die Regionen Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien erschüttert hatte. Zusätzliche Erdbeben wüteten in den schon zuvor betroffenen Gebieten und ließen die gemeldeten Schäden in die Höhe schnellen. Italien reichte dann am 15. Februar 2017 seinen endgültigen Antrag mit überarbeiteten Schätzwerten ein, die sämtliche zwischen dem 24. August 2016 und dem 18. Januar 2017 verursachten Schäden umfassten.
Am 5. Februar 2016 reichte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens ein, das im November 2015 die Ionischen Inseln…
Italien hat wegen einer durch ein Erdbeben ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Italien hat wegen einer durch eine Reihe von Erdbeben ausgelösten Katastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Am 1. September 2017 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens auf der Insel Lesbos in der nördlichen Ägäis am…
Am 11. Oktober 2017 stellte Griechenland einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund eines Erdbebens in der Region südliche Ägäis und auf der Insel Kos…
Am 21. September 2016 übermittelte Portugal einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds aufgrund von Flächenbränden auf der Insel Madeira zwischen dem 8. und 13.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.