Erwägungsgrund 2 32015D1872BESCHLUSS (EU) 2015/1872 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR (zu…
Erwägungsgrund 2 32015D1180BESCHLUSS (EU) 2015/1180 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (Überschwemmungen in Rumänien, Bulgarien und Italien)
Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR (zu…
Art. 1 Nr. 10 Buchst. a 32017R2393VERORDNUNG (EU) 2017/2393 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1307/2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik, (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und (EU) Nr. 652/2014 mit Bestimmungen für die Verwaltung der Ausgaben in den Bereichen Lebensmittelkette, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit und Pflanzenvermehrungsmaterial
Absatz 6 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Bei der Berechnung der Zahlungen nach Unterabsatz 1 ziehen die Mitgliedstaaten den Betrag ab, der erforderlich…
Erwägungsgrund 2 32017D1599Die Obergrenze für die jährlich für Ausgaben des Solidaritätsfonds zur Verfügung stehenden Mittel beträgt nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom)…
Erwägungsgrund 2 32015D0422BESCHLUSS (EU) 2015/422 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2014 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union
In Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates ist vorgesehen, dass der Fonds bis zu einer jährlichen Obergrenze von 500 Mio. EUR (zu…
Erwägungsgrund 2 32016D1856BESCHLUSS (EU) 2016/1856 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Oktober 2016 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Griechenland
Wie in Artikel 10 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates festgelegt, darf die Mittelausstattung des Fonds einen jährlichen Höchstbetrag von 500…