Erwägungsgrund 17 32021R1077
Darüber hinaus sollte aus dem Instrument bei Bedarf auch die Anschaffung oder Modernisierung von Zollkontrollausrüstung gefördert werden, die dazu bestimmt ist, neue Ausrüstungsteile oder neue Funktionen für bestehende Ausrüstungsteile unter Betriebsbedingungen zu erproben, bevor die Mitgliedstaaten damit beginnen, solche neue Ausrüstung in großem Umfang anzuschaffen. Insbesondere sollten bei der Erprobung unter Betriebsbedingungen die Forschungsergebnisse im Bereich Zollkontrollausrüstung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/695 des Europäischen Parlaments und des Rates überprüft werden. Die Kommission sollte Anreize dafür schaffen, dass zwei oder mehr Mitgliedstaaten die Beschaffung und Erprobung von Zollkontrollausrüstung unter Nutzung der im Rahmen des Programms „Zoll“ bestehenden Instrumente der Zusammenarbeit gemeinsam durchführen.