Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Gemeinsamkeiten von Campingdiensten und Beherbergungsbetrieben besser zu berücksichtigen und Synergieeffekte durch einen gemeinsamen Ansatz für diese Produktgruppen zu erreichen und eine größtmögliche Effizienz bei der Verwaltung der Kriterien sicherzustellen, erscheint es angemessen, die beiden Produktgruppen zu einer Produktgruppe mit der Bezeichnung „Beherbergungsbetriebe“ zusammenzufassen.
Die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ umfasst die Bereitstellung von Beherbergungsdiensten und Campingdiensten sowie die folgenden Zusatzleistungen unter…
Beherbergungsbetriebe im Sinne des § 1 sind Betriebe und Betriebsteile, die nach Einrichtung und Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig…
„Beherbergungsbetrieb“ eine fachliche Einheit auf örtlicher Ebene in der Definition des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993…
Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „Beherbergungsbetriebe“ den Produktgruppenschlüssel „051 “.
„Beherbergungsdienste“ bedeutet die entgeltliche Bereitstellung einer geschützten Übernachtungsmöglichkeit in Zimmern, die mindestens mit einem Bett…
Beherbergungsräume sind Räume, die dem Wohnen oder Schlafen von Gästen dienen. Eine Folge unmittelbar zusammenhängender Beherbergungsräume (Suite) gilt als ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.