Art. 8 32017D0175Die Entscheidungen 2009/564/EG und 2009/578/EG werden aufgehoben.
Erwägungsgrund 9 32014R1299VERORDNUNG (EU) Nr. 1299/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Infrastruktur“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/217/EG und der Beschluss 2011/275/EU sollten daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 4 32017D1583BESCHLUSS (EU) 2017/1583 DER KOMMISSION vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)
Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 7 32017D0176BESCHLUSS (EU) 2017/176 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 303) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2010/18/EG sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 60 32014R0516Die Entscheidungen Nr. 573/2007/EG, Nr. 575/2007/EG und 2007/435/EG sollten vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen dieser Verordnung aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32016D0883BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/883 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2016 über Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement in der Kommission gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 über Sicherheit in der Kommission
Der Beschluss 2007/65/EG sollte daher aufgehoben werden —