Erwägungsgrund 4 32017D1583BESCHLUSS (EU) 2017/1583 DER KOMMISSION vom 1. September 2017 zur Festlegung der Norm EN/ISO 17994:2014 als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen Methoden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 5843)
Aus diesem Grund sollte die Entscheidung 2009/64/EG aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 21 32017D0848BESCHLUSS (EU) 2017/848 DER KOMMISSION vom 17. Mai 2017 zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern und von Spezifikationen und standardisierten Verfahren für die Überwachung und Bewertung sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2010/477/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2010/477/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32016D0883BESCHLUSS (EU, Euratom) 2016/883 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2016 über Durchführungsbestimmungen für Standard-Sicherheitsmaßnahmen, Alarmstufen und Krisenmanagement in der Kommission gemäß Artikel 21 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 über Sicherheit in der Kommission
Der Beschluss 2007/65/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 141 32014L0025RICHTLINIE 2014/25/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/17/EG sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 43 32017R1369Die Richtlinie 2010/30/EU sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 14 32004R1993VERORDNUNG (EG) Nr. 1993/2004 DER KOMMISSION vom 19. November 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Portugal (Text von Bedeutung für den EWR)
Dementsprechend sollte die Entscheidung 2001/376/EG aufgehoben werden.