Erwägungsgrund 7 32017D0176BESCHLUSS (EU) 2017/176 DER KOMMISSION vom 25. Januar 2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Bodenbeläge auf Holz-, Kork- und Bambusbasis (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 303) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2010/18/EG sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 27 32017D0684BESCHLUSS (EU) 2017/684 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss Nr. 994/2012/EU sollte daher aufgehoben werden —
Art. 7 32017D0848Aufhebung
Der Beschluss 2010/477/EU wird aufgehoben. Bezugnahmen auf den Beschluss 2010/477/EU gelten als Bezugnahmen auf den vorliegenden Beschluss.
Erwägungsgrund 9 32014R1304VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2011/229/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32016D1945Der Beschluss 2014/209/EU sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 43 32017R1369Die Richtlinie 2010/30/EU sollte daher aufgehoben werden —