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Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im durch das Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Staaten des östlichen und südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union und die Änderungen der Liste der mit der Europäischen Union assoziierten Länder und Gebiete zu vertreten ist, beruht auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss. Die Vertreter der Union im WPA-Ausschuss können geringfügigen Änderungen des im Entwurf beigefügten Beschlusses zustimmen, ohne dass ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist.
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen…
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union zur Annahme eines Beschlusses des durch das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Republik Ghana…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren…
Der von der Union zu vertetende Standpunkt hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses des — im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein…
Es ist zweckmäßig, den im WPA-Ausschuss im Namen Europäischen Union betreffend den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union und die Änderungen des Status…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.