Art. 2 32017D1790BESCHLUSS (EU) 2017/1790 DES RATES vom 25. September 2017 über den — im Namen der Europäischen Union — in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Annahme der EU-Armenien Partnerschaftsprioritäten zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1346BESCHLUSS (EU) 2017/1346 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die die Einhaltung des Übereinkommens betreffende Sache ACCC/C/2008/32 zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1177BESCHLUSS (GASP) 2017/1177 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) (EUTM RCA/2/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1160BESCHLUSS (GASP) 2017/1160 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 26. Juni 2017 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia) (EUTM Somalia/1/2017)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D1793BESCHLUSS (EU) 2017/1793 DES RATES vom 15. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2017/1792 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über Aufsichtsmaßnahmen für die Versicherung und die Rückversicherung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32017D0076BESCHLUSS (Euratom) 2017/76 DES RATES vom 21. November 2016 über die Zustimmung zum Abschluss — durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.