Beschluss (EU) 2019/1736 des Rates vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen wurde im Einklang mit Artikel 385 Absatz 5 des Abkommens seit dem 1. Juni 2018 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32019D1736
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