Erwägungsgrund 2 32017D1779
Der Rat begrüßte in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Dezember 2015 die Gemeinsame Mitteilung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission vom 18. November 2015 über die Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und bestätigte unter anderem die Absicht, 2016 eine neue Phase der Zusammenarbeit mit den Partnern einzuleiten, was dazu führen könnte, dass gegebenenfalls neue Partnerschaftsprioritäten festgelegt werden, die sich auf zuvor vereinbarte vorrangige Ziele und Interessen konzentrieren.