Erwägungsgrund 5 32017D1779
Der Standpunkt der Union in dem mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat sollte daher auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates beruhen, der diesem Beschluss beigefügt ist —
Der Standpunkt der Union in dem mit dem Abkommen eingesetzten Assoziationsrat sollte daher auf dem Entwurf für eine Empfehlung des Assoziationsrates beruhen, der diesem Beschluss beigefügt ist —