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Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit der Entscheidung 2009/415/EG des Rates gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) fest, dass in Griechenland ein übermäßiges Defizit bestand. Der Rat wies darauf hin, dass das gesamtstaatliche Defizit mit 3,5 % des BIP im Jahr 2007 über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP gelegen habe und für 2008 auf 3,6 % des BIP (ohne Anrechnung einmaliger Maßnahmen bzw. auf 3,4 % des BIP einschließlich einmaliger Maßnahmen) geschätzt werde. Für 2009 wurde ein gesamtstaatliches Defizit von 4,4 % des BIP (bzw. 3,7 % einschließlich einmaliger Einnahmen) projiziert. Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand lag mit 94,8 % des BIP im Jahr 2007 und 94,6 % des BIP im Jahr 2008 eindeutig über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP. Nach der Zwischenprognose der Kommission vom Januar 2009 sollte die gesamtstaatliche Schuldenquote weiter auf 96,3 % des BIP im Jahr 2009 und 98,5 % des BIP im Jahr 2010 ansteigen.
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit der Entscheidung 2009/416/EG gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der…
Am 27. April 2009 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit der Entscheidung 2009/414/EG gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV fest, dass in Frankreich ein…
Am 8. Juli 2008 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit der Entscheidung 2008/713/EG gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der…
Am 2. Dezember 2009 stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission mit dem Beschluss 2010/288/EU gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags fest, dass in Portugal…
Mit dem Beschluss 2010/401/EU hat der Rat am 13. Juli 2010 auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der…
Mit dem Beschluss 2010/289/EU des Rates hat der Rat am 2. Dezember 2009 auf Empfehlung der Kommission gemäß Artikel 126 Absatz 6 des Vertrags über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.