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Nachdem die Kommission (Eurostat) im April 2017 das griechische Haushaltsergebnis für 2016 veröffentlicht hat und ausgehend von der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission, erfüllt Griechenland die Voraussetzungen dafür, dass der Rat seine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland aufhebt. Derweil sind verschiedene Elemente, die für eine Empfehlung der Kommission an den Rat zur Aufhebung der Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Griechenland maßgeblich sind, wie etwa der mittelfristige Fiskalpfad, auch auf der Sitzung der Euro-Gruppe vom 15. Juni 2017 erörtert worden.
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach der im April 2017 erfolgten Datenmeldung Griechenlands zur…
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit Griechenlands korrigiert worden und die Entscheidung 2009/415/EG sollte daher aufgehoben werden —
Am 19. August 2015 nahm der Rat aufgrund von Artikel 126 Absatz 9 AEUV auf Empfehlung der Kommission den Beschluss (EU) 2015/1410 an und setzte Griechenland mit…
Auf Empfehlung der Kommission hat der Rat am 27. April 2009 gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft entschieden, dass…
Am 27. April 2009 stellte der Rat in einem Beschluss gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fest, dass in…
Am 27. April 2009 richtete der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.