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Ab 2017 als dem Jahr, das auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgt, unterliegt Griechenland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und wird weiterhin Gegenstand eines Monitoring im Rahmen des bis Mitte 2018 reichenden Programms sein. Im Anschluss daran sollte Griechenland unter Einhaltung des Ausgabenrichtwerts angemessene Fortschritte in Richtung auf sein mittelfristiges Haushaltsziel erzielen und gemäß Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 das Schuldenstandskriterium einhalten.
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Portugal der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Ab dem Jahr 2017, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Kroatien der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Haushaltsjahr 2017/18, d. h. dem Haushaltsjahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt das Vereinigte Königreich der präventiven…
Ab dem Jahr 2018, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, befindet sich Frankreich in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und…
Ab dem Jahr 2016, dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Zypern der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts; es…
Ab dem Jahr 2016, d. h. dem Jahr nach der Korrektur des übermäßigen Defizits, unterliegt Irland der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.