Erwägungsgrund 1 32017D1790
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 22. April 1996 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1999 in Kraft.