Erwägungsgrund 2 32017D1793
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union in englischer Sprache unterzeichnet werden. Zu diesem Zweck sollte der Beschluss (EU) 2017/1792 entsprechend geändert werden —
Das Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Europäischen Union in englischer Sprache unterzeichnet werden. Zu diesem Zweck sollte der Beschluss (EU) 2017/1792 entsprechend geändert werden —