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Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten und fordert die Mitgliedstaaten auf, über diese Mindestvorschriften hinauszugehen und Maßnahmen zur Förderung des offenen Datenzugangs anzunehmen.
In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die…
Die Richtlinie 2003/98/EG enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung und die praktischen Mittel zur Erleichterung der Weiterverwendung vorhandener…
Die Mitgliedstaaten haben ihre Weiterverwendungspolitik im Rahmen der Richtlinie 2003/98/EG formuliert, und einige von ihnen haben ehrgeizige Konzepte für den…
Die vorliegende Richtlinie sollte unbeschadet der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die…
Die Auflagen für den Zugang zu den Daten, für die diese Verordnung gilt, sollten die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2003/4/EG des…
In Einklang mit der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Informationen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.