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In der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind die in der gesamten Europäischen Union geltenden Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors festgelegt. In den Erwägungsgründen der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über diese Mindestvorschriften hinauszugehen und eine Politik für offene Daten zu betreiben, durch die eine breite Nutzung der im Besitz öffentlicher Einrichtungen befindlichen Dokumente ermöglicht werden soll.
Die vorliegende Richtlinie sollte unbeschadet der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der…
Für die zwischen zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen sollten Vertraulichkeit und Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gemäß den Vorschriften zur…
Damit die aktuellsten konkreten Erfahrungen im Bereich der Dateninfrastrukturen genutzt werden können, sollte die Umsetzung dieser Richtlinie sich auf…
Diese Richtlinie sollte die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten unberührt lassen, die sich aus der Anwendung der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments…
Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.