Art. 6 Abs. 2 32017D1869Missionsleiter
Der Missionsleiter übernimmt die Verantwortung für die EUAM Iraq im Einsatzgebiet und übt die Befehls- und Kontrollbefugnis im Einsatzgebiet aus. Der…
Art. 14 Abs. 5 32017D1869Finanzregelung
Die Vereinbarung trägt der Befehlskette gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 sowie den operativen Erfordernisse der EUAM Iraq Rechnung.
Art. 8 32017D1869Rechtsstellung der EUAM Iraq und ihres Personals
Die Rechtsstellung der EUAM Iraq und ihres Personals, gegebenenfalls einschließlich der Vorrechte, Immunitäten und weiterer für die Durchführung und das…
Erwägungsgrund 5 32020D0513BESCHLUSS (GASP) 2020/513 DES RATES vom 7. April 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/1869 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)
Die EUAM Iraq sollte über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten verfügen. Die EUAM Iraq sollte gegebenenfalls Projekte, die von…
Art. 14a Abs. 1 32017D1869Projektzelle
Die EUAM Iraq verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten. Die EUAM Iraq hat gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten…