Art. 5 32017D2171BESCHLUSS (EU) 2017/2171 DES RATES vom 20. November 2017 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2019, des jährlichen Betrags für 2018, der ersten Tranche 2018 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2020 und 2021
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32016D1879BESCHLUSS (EU) 2016/1879 DES RATES vom 24. Juni 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Föderierten Staaten von Mikronesien über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32016D1197BESCHLUSS (EU) 2016/1197 DES RATES vom 26. Oktober 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kiribati über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32011D0117BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien zur Erleichterung der Visaerteilung (2011/117/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 Abs. 1 32017D0633BESCHLUSS (GASP) 2017/633 DES RATES vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D0594BESCHLUSS (EU) 2017/594 DES RATES vom 21. März 2017 über den Abschluss eines Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits zur Änderung des Abkommens zwecks Ausweitung der Bestimmungen des Abkommens auf den bilateralen Handel mit Textilien in Anbetracht des Auslaufens des bilateralen Textilabkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.