Art. 5 32015D2309BESCHLUSS (GASP) 2015/2309 DES RATES vom 10. Dezember 2015 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 30 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32012D0711BESCHLUSS 2012/711/GASP DES RATES vom 19. November 2012 über Unterstützung für Maßnahmen der Union zur Förderung der Waffenausfuhrkontrolle und der Anwendung der Grundsätze und Kriterien des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP in Drittländern
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32012D0700BESCHLUSS 2012/700/GASP DES RATES vom 13. November 2012 im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung verabschiedeten Aktionsplans von Cartagena 2010-2014
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32010D0461BESCHLUSS 2010/461/GASP DES RATES vom 26. Juli 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 18 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32015D1837BESCHLUSS (GASP) 2015/1837 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten sowie im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 24 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…
Art. 5 32016D2001BESCHLUSS (GASP) 2016/2001 DES RATES vom 15. November 2016 über einen Beitrag der Union zur Einrichtung und sicheren Verwaltung einer Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) unter der Kontrolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet 60 Monate nach dem Abschluss des in Artikel 3 Absatz 3 genannten…