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Mit dem Beschluss Nr. 565/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurde eine vereinfachte Regelung für die Personenkontrollen an den Außengrenzen eingeführt. Diese Regelung beruht darauf, dass Bulgarien, Kroatien, Zypern und Rumänien einseitig bestimmte Dokumente, insbesondere Schengen-Visa, für die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den geplanten Aufenthalt in diesem für höchstens 90 Tage binnen eines Zeitraums von 180 Tagen als ihren einzelstaatlichen Visa gleichwertig anerkennen.
Die Schengen-Mitgliedstaaten erkennen die im Anhang aufgeführten Aufenthaltserlaubnisse, die von der Schweiz und von Liechtenstein ausgestellt worden sind,…
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der betreffenden Mitgliedstaaten und ihre volle Beteiligung an der gemeinsamen Visumpolitik des…
Die Anwendung der Anerkennungsregelung sollte für die Schengen-Mitgliedstaaten zwingend sein und für die neuen Mitgliedstaaten, die während der Übergangszeit…
Der Rat hat am 12. Oktober 2017 den Beschluss (EU) 2017/1908 angenommen, mit dem einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem…
In der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.